N. 57/2017 - 107148-2017 Gelieve hieronder de geselecteerde Europese overheidsopdracht te vinden.

donderdag 25 april 2024
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N. 57/2017 - 107148-2017
Publicatiedatum:22/03/2017
Uiterste datum:05/05/2017
 
Type:Aankondiging van opdracht
Land:CH
Onderwerp:
Dienstverlening door ingenieurs
Aanbestedende overheid:
Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

CPV-classificatie (gemeenschappelijke woordenlijst overheidsopdrachten):
71300000
Beschrijving:
Dienstverlening door ingenieurs.

AFDELING: AANBESTEDENDE DIENST

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun Uttigenstraße 54 Thun 3600 «Nicht öffnen - Offertunterlagen, N01/T6 Schönbühl ÜMa Anschlussänderung» _hidden_@astra.admin.ch https://www.simap.ch www.astra.admin.ch http://www.simap.ch/shabforms/servlet/Search?NOTICE_NR=959569

AFDELING: VOORWERP VAN DE OPDRACHT

N01.22-008, Bern Wankdorf - Schönbühl, ÜMa Anschlussänderung Z05 Unterführung Rampe Schönbühl - Biel, Planerleistungen Realisierung / SIA Teilphasen 41 - 53.

Die Unterführung Rampe Schönbühl - Biel ist Teil der Nationalstrasse N01, welche eine Hauptverkehrsachse des schweizerischen Nationalstrassennetzes ist. Im Rahmen der Projektbearbeitung des fraglichen Abschnittes hat das Bundesamt für Strassen ASTRA einen Totalersatz der Unterführung Rampe Schönbühl - Biel beschlossen.

Im Rahmen des Projektes Schönbühl Überbrückungsmassnahme (ÜMa) Anschlussänderung wurden im Massnahmenprojekt (MP) Stand März 2017 die Massnahmen zum Ersatzneubau erarbeitet und dargestellt.

Mit der ÜMa soll der bestehende Engpass im Verzweigungsbereich der Nationalstrasse N01 beseitigt werden.

Der Verkehrsfluss des oben- und unterliegenden Verkehrs auf der Nationalstrasse ist während der gesamten Massnahmenausführung aufrecht zu erhalten. Einzelne Nachtsperrungen der Rampe Schönbühl - Biel sind vorgesehen.

Die Bauphasen und Verkehrsführungen sind auf diese Vorgaben abzustimmen.

Im Herbst 2017 werden die notwendigen Vorbelastungen des Baugrundes (Dammschüttungen) ...

N01 / N06 / T6 - Verzweigung Schönbühl sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun oder Zentrale in Ittigen (Sitzungen).

Die Unterführung Rampe Schönbühl - Biel ist Teil der Nationalstrasse N01, welche eine Hauptverkehrsachse des schweizerischen Nationalstrassennetzes ist. Im Rahmen der Projektbearbeitung des fraglichen Abschnittes hat das Bundesamt für Strassen ASTRA einen Totalersatz der Unterführung Rampe Schönbühl - Biel beschlossen.

Im Rahmen des Projektes Schönbühl Überbrückungsmassnahme (ÜMa) Anschlussänderung wurden im Massnahmenprojekt (MP) Stand März 2017 die Massnahmen zum Ersatzneubau erarbeitet und dargestellt.

Mit der ÜMa soll der bestehende Engpass im Verzweigungsbereich der Nationalstrasse N01 beseitigt werden.

Der Verkehrsfluss des oben- und unterliegenden Verkehrs auf der Nationalstrasse ist während der gesamten Massnahmenausführung aufrecht zu erhalten. Einzelne Nachtsperrungen der Rampe Schönbühl - Biel sind vorgesehen.

Die Bauphasen und Verkehrsführungen sind auf diese Vorgaben abzustimmen.

Im Herbst 2017 werden die notwendigen Vorbelastungen des Baugrundes (Dammschüttungen) ...

Kostencriterium Naam: Siehe Punkt 4.5 Weging: 1 Aanvang 2017-07-03 Beschrijving van verlengingen:

Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.

AFDELING: JURIDISCHE, ECONOMISCHE, FINANCIËLE EN TECHNISCHE INLICHTINGEN

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

Eignungskriterium EK1: Technische Leistungsfähigkeit

- EK1: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Projekt (SIA Teilphasen 41 - 53) und Ausführung eines Ersatzes einer Unterführung auf einer Hochleistungsstrasse unter Verkehr mit Realisierungskosten > 10 Mio. CHF exkl. MWST) mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

Eignungskriterium EK2: Wirtschaftliche / Finanzielle Leistungsfähigkeit:

- EK2.1: Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so groß wie der Jahresumsatz des Auftrags.

Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innerhalb von 7 Tagen zu liefernde Nachweise:

- EK2.2: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister;

- EK2.3: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister;

- EK2.4: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV;

- EK2.5: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV;

- EK2.6: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung.

Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Anhang 3 zur VöB einzuverlangen.

Allesamt nicht älter als 3 Monate.

Eignungskriterium EK3: Schlüsselpersonen

- EK3.1: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Projekt (SIA Teilphasen 41 - 53) und Ausführung eines Ersatzes einer Unterführung auf einer Hochleistungsstraße unter Verkehr mit Realisierungskosten > 10 000 000 CHF inkl. MwST.) mit Angabe über Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson, Lebenslauf des Hauptverantwortlichen.

- EK3.2: Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson (*) und des Stv. grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit Projektleiter 20 %, örtlicher Bauleiter 70 %.

(*) als Schlüsselpersonen gelten: Projektleiter und örtlicher Bauleiter

Eignungskriterium EK4: Leistungsanteil Unterakkordant / Subunternehmer

- EK4: Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten / Subunternehmer von 50 %

Selbstdeklarationsblätter aller Subplaner müssen vollständig ausgefüllt eingereicht werden.

Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

Eignungskriterium EK5: Organisatorische Leistungsfähigkeit

- EK5: Kopie Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertig (bei Bietergemeinschaften mindestens der federführenden Unternehmung).

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

- EK1: technische Leistungsfähigkeit;

- EK2: wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit;

- EK3: Schlüsselpersonen;

- EK4: Leistungsanteil Unterakkordant / Subplaner;

- EK5: organisatorische Leistungsfähigkeit.

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, außer wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

AFDELING: PROCEDURE

Termijn voor ontvangst van projecten of deelnemingsaanvragen: 2017-05-05 Omstandigheden waarin de inschrijvingen worden geopend: Datum: 2017-05-09 Plaatselijke tijd: 23:59

Das Datum der Offertöffnung ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.

AFDELING: AANVULLENDE INLICHTINGEN

Teilangebote sind nicht zugelassen.

Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: keine.

Geschäftsbedingungen: Gemäß vorgesehener Vertragsurkunde.

Verhandlungen: Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Zuschlagskriterien Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden. Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäß der nachfolgenden Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterium ZK1: Preis, Gewichtung 40 % ZUschlagskriterium ZK2: Schlüsselpersonen, Gewichtung 35 %; unterteilt in: - ZK2.1: örtlicher Bauleiter (Muttersprache Deutsch oder mind. Sprachniveau C1 nach GER), Gewichtung 20 % - ZK2.2: Projektleiter (Muttersprache Deutsch oder mind. Sprachniveau C1 nach GER), Gewichtung 15 % Zuschlagskriterium ZK3: Auftragsanalyse und Vorgehensvorschlag, QM-Konzept / Risikoanalyse, Gewichtung 25 %; unterteilt in: - ZK3.1: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, Gewichtung 15 % - ZK3.2: QM-Konzept / Risikoanalyse, Gewichtung 10 % Preisbewertung - Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5. - Angebote, deren Preis 100 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0. - Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet). - Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen. Benotung der Übrigen zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = normale, durchschnittliche Erfüllung; durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = gute Erfüllung; qualitativ gut 5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr großer Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punktberechnung Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte). Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.

2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen: Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Folgeaufträge: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

5. Vergabe der Leistungen: Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

6. Ausschluss, Vorbefassung: Die Firma bep ag ingenieure + planer, Laubeggstraße 70, 3000 Bern 31 hat für die ÜMa Anschlussänderung Schönbühl das Maßnahmenprojekt erarbeitet und den Auftrag abgeschlossen. Die durch die Firma erarbeiteten Projektunterlagen sind dem Aufgabenbeschrieb vollumfänglich beigefügt. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefasste Firma oder Bietergemeinschaft, an der diese Firma beteiligt ist, endet am 28.4.2017. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen wird die Firma bep ag ingenieure + planer im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 21a VöB). Die TMP Bauingenieure AG, Solothurn ist nicht zur Eingabe eines Angebotes berechtigt.

7. Stundenvorgaben: Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenanzahl aufgeteilt auf die verlangten Honorarkategorien (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.

8. Bezug der Unterlagen: Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (vgl. Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

9. Vorbehalt: Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

10. Schlüsselpersonen: Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

11. Begehung: Es findet keine Begehung statt.

12. Akteneinsicht: Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt. Eine weitere Akteneinsicht ist nicht möglich.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Publikation kann gemäß Art. 30 BöB innerhalb von 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Schlusstermin / Bemerkungen: Formvorschriften: Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk „Nicht öffnen - Offertunterlagen, N01/T6 Schönbühl ÜMa Anschlussänderung“. Bei Einreichung auf dem Postweg: Maßgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle). Persönliche Abgabe: Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden. Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!.

Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 16.3.2017, Dok. 959569.

Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 13.4.2017.

Bundesverwaltungsgericht Postfach St. Gallen 9023 Datum van verzending van deze aankondiging: 2017-03-16


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AFDELING: AANBESTEDENDE DIENST

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun Uttigenstraße 54 Thun 3600 «Nicht öffnen - Offertunterlagen, N01/T6 Schönbühl ÜMa Anschlussänderung» _hidden_@astra.admin.ch https://www.simap.ch www.astra.admin.ch http://www.simap.ch/shabforms/servlet/Search?NOTICE_NR=959569

AFDELING: VOORWERP VAN DE OPDRACHT

N01.22-008, Bern Wankdorf - Schönbühl, ÜMa Anschlussänderung Z05 Unterführung Rampe Schönbühl - Biel, Planerleistungen Realisierung / SIA Teilphasen 41 - 53.

Die Unterführung Rampe Schönbühl - Biel ist Teil der Nationalstrasse N01, welche eine Hauptverkehrsachse des schweizerischen Nationalstrassennetzes ist. Im Rahmen der Projektbearbeitung des fraglichen Abschnittes hat das Bundesamt für Strassen ASTRA einen Totalersatz der Unterführung Rampe Schönbühl - Biel beschlossen.

Im Rahmen des Projektes Schönbühl Überbrückungsmassnahme (ÜMa) Anschlussänderung wurden im Massnahmenprojekt (MP) Stand März 2017 die Massnahmen zum Ersatzneubau erarbeitet und dargestellt.

Mit der ÜMa soll der bestehende Engpass im Verzweigungsbereich der Nationalstrasse N01 beseitigt werden.

Der Verkehrsfluss des oben- und unterliegenden Verkehrs auf der Nationalstrasse ist während der gesamten Massnahmenausführung aufrecht zu erhalten. Einzelne Nachtsperrungen der Rampe Schönbühl - Biel sind vorgesehen.

Die Bauphasen und Verkehrsführungen sind auf diese Vorgaben abzustimmen.

Im Herbst 2017 werden die notwendigen Vorbelastungen des Baugrundes (Dammschüttungen) ...

N01 / N06 / T6 - Verzweigung Schönbühl sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun oder Zentrale in Ittigen (Sitzungen).

Die Unterführung Rampe Schönbühl - Biel ist Teil der Nationalstrasse N01, welche eine Hauptverkehrsachse des schweizerischen Nationalstrassennetzes ist. Im Rahmen der Projektbearbeitung des fraglichen Abschnittes hat das Bundesamt für Strassen ASTRA einen Totalersatz der Unterführung Rampe Schönbühl - Biel beschlossen.

Im Rahmen des Projektes Schönbühl Überbrückungsmassnahme (ÜMa) Anschlussänderung wurden im Massnahmenprojekt (MP) Stand März 2017 die Massnahmen zum Ersatzneubau erarbeitet und dargestellt.

Mit der ÜMa soll der bestehende Engpass im Verzweigungsbereich der Nationalstrasse N01 beseitigt werden.

Der Verkehrsfluss des oben- und unterliegenden Verkehrs auf der Nationalstrasse ist während der gesamten Massnahmenausführung aufrecht zu erhalten. Einzelne Nachtsperrungen der Rampe Schönbühl - Biel sind vorgesehen.

Die Bauphasen und Verkehrsführungen sind auf diese Vorgaben abzustimmen.

Im Herbst 2017 werden die notwendigen Vorbelastungen des Baugrundes (Dammschüttungen) ...

Kostencriterium Naam: Siehe Punkt 4.5 Weging: 1 Aanvang 2017-07-03 Beschrijving van verlengingen:

Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.

AFDELING: JURIDISCHE, ECONOMISCHE, FINANCIËLE EN TECHNISCHE INLICHTINGEN

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

Eignungskriterium EK1: Technische Leistungsfähigkeit

- EK1: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Projekt (SIA Teilphasen 41 - 53) und Ausführung eines Ersatzes einer Unterführung auf einer Hochleistungsstrasse unter Verkehr mit Realisierungskosten > 10 Mio. CHF exkl. MWST) mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

Eignungskriterium EK2: Wirtschaftliche / Finanzielle Leistungsfähigkeit:

- EK2.1: Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so groß wie der Jahresumsatz des Auftrags.

Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innerhalb von 7 Tagen zu liefernde Nachweise:

- EK2.2: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister;

- EK2.3: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister;

- EK2.4: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV;

- EK2.5: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV;

- EK2.6: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung.

Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Anhang 3 zur VöB einzuverlangen.

Allesamt nicht älter als 3 Monate.

Eignungskriterium EK3: Schlüsselpersonen

- EK3.1: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Projekt (SIA Teilphasen 41 - 53) und Ausführung eines Ersatzes einer Unterführung auf einer Hochleistungsstraße unter Verkehr mit Realisierungskosten > 10 000 000 CHF inkl. MwST.) mit Angabe über Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson, Lebenslauf des Hauptverantwortlichen.

- EK3.2: Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson (*) und des Stv. grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit Projektleiter 20 %, örtlicher Bauleiter 70 %.

(*) als Schlüsselpersonen gelten: Projektleiter und örtlicher Bauleiter

Eignungskriterium EK4: Leistungsanteil Unterakkordant / Subunternehmer

- EK4: Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten / Subunternehmer von 50 %

Selbstdeklarationsblätter aller Subplaner müssen vollständig ausgefüllt eingereicht werden.

Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

Eignungskriterium EK5: Organisatorische Leistungsfähigkeit

- EK5: Kopie Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertig (bei Bietergemeinschaften mindestens der federführenden Unternehmung).

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

- EK1: technische Leistungsfähigkeit;

- EK2: wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit;

- EK3: Schlüsselpersonen;

- EK4: Leistungsanteil Unterakkordant / Subplaner;

- EK5: organisatorische Leistungsfähigkeit.

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, außer wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

AFDELING: PROCEDURE

Termijn voor ontvangst van projecten of deelnemingsaanvragen: 2017-05-05 Omstandigheden waarin de inschrijvingen worden geopend: Datum: 2017-05-09 Plaatselijke tijd: 23:59

Das Datum der Offertöffnung ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.

AFDELING: AANVULLENDE INLICHTINGEN

Teilangebote sind nicht zugelassen.

Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: keine.

Geschäftsbedingungen: Gemäß vorgesehener Vertragsurkunde.

Verhandlungen: Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Zuschlagskriterien Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden. Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäß der nachfolgenden Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterium ZK1: Preis, Gewichtung 40 % ZUschlagskriterium ZK2: Schlüsselpersonen, Gewichtung 35 %; unterteilt in: - ZK2.1: örtlicher Bauleiter (Muttersprache Deutsch oder mind. Sprachniveau C1 nach GER), Gewichtung 20 % - ZK2.2: Projektleiter (Muttersprache Deutsch oder mind. Sprachniveau C1 nach GER), Gewichtung 15 % Zuschlagskriterium ZK3: Auftragsanalyse und Vorgehensvorschlag, QM-Konzept / Risikoanalyse, Gewichtung 25 %; unterteilt in: - ZK3.1: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, Gewichtung 15 % - ZK3.2: QM-Konzept / Risikoanalyse, Gewichtung 10 % Preisbewertung - Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5. - Angebote, deren Preis 100 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0. - Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet). - Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen. Benotung der Übrigen zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = normale, durchschnittliche Erfüllung; durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = gute Erfüllung; qualitativ gut 5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr großer Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punktberechnung Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte). Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.

2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen: Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Folgeaufträge: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

5. Vergabe der Leistungen: Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

6. Ausschluss, Vorbefassung: Die Firma bep ag ingenieure + planer, Laubeggstraße 70, 3000 Bern 31 hat für die ÜMa Anschlussänderung Schönbühl das Maßnahmenprojekt erarbeitet und den Auftrag abgeschlossen. Die durch die Firma erarbeiteten Projektunterlagen sind dem Aufgabenbeschrieb vollumfänglich beigefügt. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefasste Firma oder Bietergemeinschaft, an der diese Firma beteiligt ist, endet am 28.4.2017. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen wird die Firma bep ag ingenieure + planer im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 21a VöB). Die TMP Bauingenieure AG, Solothurn ist nicht zur Eingabe eines Angebotes berechtigt.

7. Stundenvorgaben: Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenanzahl aufgeteilt auf die verlangten Honorarkategorien (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.

8. Bezug der Unterlagen: Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (vgl. Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

9. Vorbehalt: Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

10. Schlüsselpersonen: Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

11. Begehung: Es findet keine Begehung statt.

12. Akteneinsicht: Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt. Eine weitere Akteneinsicht ist nicht möglich.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Publikation kann gemäß Art. 30 BöB innerhalb von 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Schlusstermin / Bemerkungen: Formvorschriften: Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk „Nicht öffnen - Offertunterlagen, N01/T6 Schönbühl ÜMa Anschlussänderung“. Bei Einreichung auf dem Postweg: Maßgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle). Persönliche Abgabe: Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden. Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!.

Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 16.3.2017, Dok. 959569.

Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 13.4.2017.

Bundesverwaltungsgericht Postfach St. Gallen 9023 Datum van verzending van deze aankondiging: 2017-03-16